Betrifft: Unsere Empfehlungen zur Krisenvorsorge und Katastrophenverhinderung
Werter Gemeindevorstand!
Werte Bürgermeister, Referenten für Katastrophenschutz und Gemeinderäte!
Wußten Sie, daß die Lebensmittelversorgungslage in Österreich sehr kritisch ist und ab dem Tag 4 ca 3,5 Mio Österreicher keine Lebensmittel mehr zu Hause haben? -
Daß im Krisenfall (z.B. Blackout) für 900 Einwohner nur 1 Polizist für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung verfügbar ist - und wie lange kann das geleistet werden?
Das aktuelle Kriegsgeschehen in und um Europa und die damit geänderte Sicherheits- und Versorgungslage geben Anlass zu konkreten Vorsorgemaßnahmen;- nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern speziell auch auf den Ebenen Dorf und Gemeinde.
"Den Letzten beißen die Hunde!" - in der Kette der Verantwortlichen. Und diese sind nun einmal von der "Großen Politik" oftmals allein gelassen - die Bürgermeister. Sie stehen in der Krise im Spannungsfeld zwischen Staat und Bürger, insbesondere, wenn das staatliche Sicherheits- und Versorgungssystem schwächelt und der Bund den Ordnungsaufgaben nicht gewachsen ist.
Im besonderen sind dann Landgemeinden in der Krisenbewältigung gefordert, wenn es in Folge in großem Umfang zu Stadtflucht und Flüchtlingsbewegungen kommt und die Bevölkerung am Land unkontrolliert zunimmt
Dann treten auch am Land die Versorgungs- und Sicherheitsprobleme in den Vordergrund.
Die kritische Lebensmittelversorgungslage (bereits seit 2015 bekannt) und die seit Jahren offiziell festgestellten Bedrohungsszenarien haben uns veranlasst, konkret zu diesen Themen nachstehende Empfehlungen und Informationen auszuarbeiten und den Gemeindeverantwortlichen zur Kenntnis zu bringen. Bei Vorträgen und Seminaren zur Krisenvorsorge bei Gemeinden haben wir festgestellt, daß es an konkreten Vorsorgegütern und vor allem auch an Kenntnissen bei rechtlichen Themen mangelt.
Mögen unsere Ausführungen bei Ihren Vorbereitungen und Entscheidungen ein Hilfe sein!
Die Gesellschaft für Krisenvorsorge und Krisenmanagement ist ein eingetragener Verein; im Vorstand sind Unternehmer und erfahrene Sicherheitskräfte ehrenamtlich aktiv.
Gerne stehen wir Ratsuchenden zu konkreten Fragen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen!
f.d. Vorstand der GfKVM:
Horst Dettelbacher, Hptm aD · Kurt Eberhard, Oberst aD
Gesellschaft für Krisenvorsorge und Krisenmanagement - GfKVM
A-9061 Klagenfurt-Wölfnitz Halleggerstr. 286
https://www.zik.or.at kontakt@krisenvorsorge.jetzt
Vereinsreg-Zl: 1417348310
Spenden : Bankverbindung
IBAN AT84 3932 0000 0001 3284
Empfänger: "GfKVM-Krisenvorsorge"
Ein vorrangiges Thema: Sicherstellung der Lebensmittel-Notversorgung
für lokale Einsatzkräfte, Schlüsselpersonal, Bedürftige Gemeindebürger in Notlage, Flüchtlinge
Zur Lage der Lebensmittelversorgung:
- seit den 90er - Jahren gibt es keine staatlich organisierten Lebensmittelreserven mehr!
- Die Versorgung erfolgt überwiegend durch private internationale Konzerne ( diese sind gewinnorientiert, ohne Pflicht )
- Komplexe, labile Versorgungsketten: Produktion-Aufbereitung-Handel-Transport-Zwischenlager-Markt
- Schrumpfen der heimischen Landwirtschaft: minus 50% Bauern in den letzten 30 Jahren! Künftige Reduktion der Produktion landwirtschaftlicher Güter wegen Mangel an Dünger....
Die Vorsorge-Lage hat sich nach Covid nicht wesentlich verbessert!
Vorsorgelösungen für Gemeinden:
Bereitstellung von Notverpflegung zur Überbrückung von Engpässen
= Präventive „Investition“ in Sicherheit und Ordnung!
Abschätzung der benötigten Mengen (Beispiele): für 8 Tage pro erw. Person ca 25,- € brutto / für 300 Personen = 7.500 €
Auswahl und Ankauf von lokalen Händlern / Buchhaltungstitel: „Investition“ / Materialvorrat ev. Vorsteuerabzug! Lagerung u. Verwaltung in Depots der Gemeinde im trockenen Keller, Bauhof, Rüsthaus der FF ... Kontrolliert + Buchführung durch die. Gemeindeverwaltung. Ausgabe im Krisenfall gegen Bezahlung an gemeldete Gemeindebürger und/oder an sonstige Bedürftige ( Gestrandete, Flüchtlinge...) damit tlw. Vermeidung von Gewalt durch Hunger
Ein Gemeindevorrat hat auch Beispielwirkung für „vorsorge-säumige Bürger“
Ein Vorsorgeziel von 99 % wäre dadurch erreichbar!
Depotware wird bei Nichtverbrauch periodisch an die Bevölkerung entgeltlich in Form von Aktionen oder bei Veranstaltungen ( zB Feuerwehrfest) ausgegeben. - Rotation nur alle paar Jahre nötig!
Mittelfristige Maßnahmen: Einbindung der heimischen LM-Produktion
Landwirtschaft, Gärtnereien, Schlachtbetriebe, Absprachen mit heimischem Gewerbe und Handel
Reaktivierung der Marktplätze im Dorf (Nahversorgung) zur Hintanhaltung von Massenanstürmen auf die Bauernhöfe im Krisenfall
Notrationen - Beispiele:
Weitere vorsorgliche Ergänzungen und Maßnahmen:
- Energiereserven: 20 Liter-Kanister Treibstoffe für EinsatzKfz und Notstromaggregate, Nachrüstungen bei FF
- Funkgeräte: 1 Gerät pro Einsatzkraft und Schlüsselpersonal inkl. Krisenstab / Amateurfunk einbinden!
- Kopierpapier (+ Toner) zur Sicherstellung der analogen Kommunikation (Flugblätter, Info-Tafeln)
- Absprachen: mit ortsnahen Ärzten und Apotheken ( Medikamentenvorräte aufstocken, Not-OP-Geräte, SanRaum vor Ort zur Erstversorgung von Verletzten ...)
- Kfz-Werkstätten inkl. ARBÖ und ÖAMTC zur Sicherstellung von Wartung/Reparatur der Einsatz-Kfz
- Jägerschaft, Forstschutz, Organisation eines örtl. Freiwilligen Zivilschutzes, Vereine (Kameradschaftsbund, Schützenvereine, Sportvereine ...)
Rechtsgrundlagen (Auszüge) zu Notlagen und bei "Gefahr in Verzug": Zum Mut zum Handeln gehört auch das Wissen ums Recht!
Strafgesetzbuch (StGB) Bewaffnete Verbindungen
StGB: § 279. (1) Wer unbefugt eine bewaffnete oder zur Bewaffnung bestimmte Verbindung aufstellt oder eine bestehende Verbindung bewaffnet, sich in dieser Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt, aushebt oder militärisch oder sonst zum Kampf ausbildet oder die Verbindung mit Kampfmitteln, Verkehrsmitteln oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung ausrüstet oder mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Befugte sind laut Bundesverfassung und Gemeindeordnung z.B. Bürgermeister (Gemeinderatsbeschluss), insbesondere, wenn "Gefahr in Verzug" ist! Ein "Freiwilliger Zivilschutz", sofern er bewaffnet wäre, kann im Sinne des §279 keine verbotene "Bewaffnete Verbindung" sein, wenn diese mit Einwilligung und Aufsicht d.d. Bürgermeister organisiert und tätig ist.
Beispiel Kärntner Gemeindeordnung -:
4. Abschnitt Verordnungen der Gemeinde § 12 Ortspolizeiliche Verordnungen
(2) Ortspolizeiliche Verordnungen hat der Bürgermeister zu erlassen, wenn sie der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen oder für das Eigentum dienen.
Sonstige ortspolizeiliche Verordnungen hat der Gemeinderat zu erlassen.
Bei Widerstand oder Behinderung von Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere bei Gefahr in Verzug, droht Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren:
StGB: Hinderung der Bekämpfung einer Gemeingefahr
§ 187. Wer eine Maßnahme, die zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß notwendig ist, vereitelt oder erschwert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
( § 89 : Gefährdung der körperlichen Sicherheit )
Anmerkungen:
Ein Krisenszenario läßt u.a. auch "Gefahr für Leib oder Leben" erwarten. Solche Gefahren können nach amtlichen Berichten als gegenwärtig eingestuft werden!
"Krisenvorbereitung" dient auch dazu, solcherlei Gefahren abzuwenden!
Wer diesbezügliche Maßnahmen vereitelt oder erschwert könnte sich somit strafbar machen.
StGB: Notwehr
§ 3. (1) "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. ...."
Wichtig ist dabei zu beachten:
- Der Angriff muß rechtswidrig, gegenwärtig oder unmittelbar drohend sein!
- Die Abwehr muß "angemessen" sein!
- Das Recht auf Notwehr gilt bei Angriffen auf Einzelpersonen und auch als Recht auf Nothilfe bei Angriffen auf andere Personen. Das Notwehrrecht bezieht sich nicht nur auf Einzelperson, sondern auch kollektiv für Personengemeinschaften (z.B. Nachbarschaft, Dorfgemeinschaft).
- Nothilfe = gleichrangig der Notwehr (bei Angriffen auf andere Personen und deren Eigentum).
Notwehr- Kriterien sind streng zu beachten, da in Anwendung der Notwehr die Gefahr einer strafbaren Handlung im Falle einer "Notwehrüberschreitung" besteht!
Allgem. Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB):
Rechtsmittel zur Erhaltung des Besitzstandes: a) bey dringender Gefahr;
§ 344. Zu den Rechten des Besitzers gehört auch das Recht, sich in seinem Besitze zu schützen, und in dem Falle, daß die richterliche Hülfe zu spät kommen würde, Gewalt mit angemessener Gewalt abzutreiben (§. 19). Uebrigens hat die politische Behörde für die Erhaltung der öffentlichen Ruhe, so wie das Strafgericht für die Bestrafung öffentlicher Gewaltthätigkeiten zu sorgen.
Verfolgung der Rechte. § 19. Jedem, der sich in seinem Rechte gekränkt zu seyn erachtet, steht es frey, seine Beschwerde vor der durch die Gesetze bestimmten Behörde anzubringen. Wer sich aber mit Hintansetzung derselben der eigenmächtigen Hülfe bedienet, oder, wer die Gränzen der Nothwehre überschreitet, ist dafür verantwortlich.
Vorübergehendes Festhalten/Festsetzen krimineller Personen bis zur Übernahme durch die Polizei:
StPO - Abschnitt 3 : Anhalterecht
§ 80.(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.
Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 – WaffG):
8. Abschnitt: Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen § 47. (1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
- auf die Gebietskörperschaften; ( Anmerkung: z.B. Gemeinden )
- auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition, a) die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder b)die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden ....
Kärntner Feuerwehrgesetz 2021 – K-FWG 2021:
§ 1 Aufgaben der Feuerwehren
(1) Der Feuerwehr obliegen insbesondere
- die Bekämpfung und Verhütung von Bränden,
- die Abwehr sonstiger Gefahren für die Allgemeinheit, einzelne Personen, Tiere, Sachen oder Umwelt,
- die Abwehr sonstiger Gefahren örtlicher oder überörtlicher Natur,
- die Mitwirkung im Rahmen von Katastropheneinsätzen,
- Maßnahmen zur technischen Hilfeleistung nach Maßgabe des Abs. 3,
- die Sicherstellung ihrer Schlagkraft,
- die Pflege und Erhaltung von Tradition und Gemeinschaft,
- die Mitwirkung bei Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Einsatzvorbereitung der Feuerwehr dienen.
§ 5 Organisation der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde. Die Freiwillige Feuerwehr und ihre Organe sind Hilfsorgane des Bürgermeisters. § 79 Abs. 1 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung gilt sinngemäß.
§ 7 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr üben ihre Tätigkeit freiwillig und ehrenamtlich aus.
Bundesverfassungsgesetz (B-VG) :
(6) In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches hat die Gemeinde das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen nach freier Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände zu erlassen, sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären. Solche Verordnungen dürfen nicht gegen bestehende Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes verstoßen.
(8) Die Errichtung eines Gemeindewachkörpers oder eine Änderung seiner Organisation ist der Bundesregierung anzuzeigen. ( Hinweis: Anzeige genügt!)
Artikel 118a. (1) Durch Bundes- oder Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Angehörigen eines Gemeindewachkörpers mit Zustimmung der Gemeinde zur Besorgung des Exekutivdienstes für die zuständige Behörde ermächtigt werden können.
Artikel 9a. (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. ... insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.
(2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. ( Anmerkung: Die "Zivile LV" inkludiert logischerweise geeignete "Verteidigungs- und Schutzfunktionen", die durch die Zivilbevölkerung, also von den Bürgern wahrzunehmen sind.)
Jeder wehrpflichtige Staatsbürger muß bei der Angelobung das folgende Treugelöbnis ablegen:
„Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen; ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volk zu dienen.“
Es liegt nahe, daß diese Pflicht zu schützen und zu verteidigen auch noch nach 8 Monaten Wehrdienst zu erfüllen ist!
Warum ist "Gefahr in Verzug"?
.... das Auftreten neuer resilienzgefährdender Extremereignisse insbesondere Blackout, Versorgungsunsicherheit und komplexer klimaassoziierter Katastrophen.
Risiken der Versorgungs- und Energieunsicherheit und Phänomene der gesellschaftlichen Polarisierung gewinnen an Bedeutung.
Versorgungsunsicherheit: Das Risiko der „Versorgungsunsicherheit“ ist bereits deutlich wahrnehmbar und stellt eine existenzielle Bedrohung für Österreich dar. Versorgungsunsicherheit beschreibt Störungen, Lücken oder Engpässe in der Verfügbarkeit von Gütern, Rohstoffen, Information und Kapital oder im freien Personenverkehr, die die Sicherung der Grundbedürfnisse von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat beinträchtigen.
Versorgungsunsicherheit kann Österreichs Sicherheit befristet oder dauerhaft, in einzelnen Sektoren oder in umfassendem Sinne gefährden.Der Risikofaktor „Blackout“ wird auch weiterhin als wahrscheinlich beurteilt. Ein Eintritt des Risikos würde Österreich sowohl wirtschaftlich nachhaltig schädigen als auch zumindest kurzfristig die innere Sicherheit massiv bedrohen.
Migrationsströme nach Österreich
Der Migrationsdruck in Richtung Europa und damit auch nach Österreich wird infolge struktureller Ursachen für Flucht und Vertreibung sowie der ökonomischen Benachteiligung des globalen Südens anhalten.Resümee:Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass sich die Sicherheitslage Österreichs 2022 nicht verbessern, sondern vielmehr durch eine breite Palette an Risiken herausgefordert bleiben wird. Auf die Krisenjahre 2020 und 2021 folgt damit eine weitere Phase der Unsicherheit. Eine Entspannung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: der Trend, dass bisher eher als möglich einzustufende Entwicklungen real eintreten, wird sich fortsetzen. Damit ist die Sicherheit Österreichs nicht bloß abstrakt, sondern ganz konkret gefährdet. ( Zitate-Ende)
Wie sind Stadt und Land darauf vorbereitet ?
Was passiert, wenn Polizei und Militär überfordert und nicht verfügbar sind ? Dann bleiben der Bevölkerung nur der Selbstschutz, Nachbarschaftshilfe und Notwehr!
Das staatliche Sicherheitsmanagement:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Direktion Kommunikation /Zielgruppenkommunikation
InfoO-News 3/22 (22.02.2022)
Aktuelle Einsatzzahlen:
2.863 Soldaten befinden sich im Einsatz, davon
552 unterstützen bei der Einreisekontrolle /Contact-Tracing /Impfen
1.430 über-/bewachen die Staatsgrenze und Botschaften
881 sind im Auslandseinsatz und für Aus/Einsätze
weniger als 1 Soldat pro Gemeinde im Lande!
Bundesministerium für Inneres 2023:
Annahme: Polizeistärke ca 27.000 (Bund) davon ca 20.000 für den Außendienst einsetzbar
9,000.000 Einwohner zu 20.000 Polizisten
bei 12 Std-Diensten:
1 Polizist pro 900 Einwohner
( Sicherheits-Rechenbeispiel zur Lage Blackout-Chaos ! )
Allein zum wirksamen Schutz von 7000 Supermärkten, ca 30 Lebensmittel-Verteilerzentren sowie Produktions-Schlüsselbetriebe bedürfte es je 10 Sicherheitskräfte, also bundesweit ca 75.000. Die gibt es nicht, da ein laut Verfassung vorgeschriebenes Milizsystem noch nicht umgesetzt wurde.
Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Rotes Kreuz, Polizei ... werden in der Krise nur verfügbar sein, wenn sichergestellt ist, daß ihre Angehörigen zu Hause versorgt und in Sicherheit sind.
Unversehrtes Überleben ist nur mithilfe organisierter Gemeinschaft zu erreichen !
Änderung in der Sicherheitslage durch zu erwartende Unruhen infolge Mangellagen (vor allem bei Lebensmitteln); und Verdoppelung der Landbevölkerung zufolge Stadtflucht und Flüchtlingsströmen:
- dann braucht die Bevölkerung vor Ort vermehrten Schutz durch Polizei + Bundesheer - und Polizei und Bundesheer brauchen Mitarbeit und Unterstützung seitens der Bevölkerung!
Die Bürgermeister dürfen/sollen bei "Gefahr in Verzug" ortspolizeiliche Maßnahmen setzen! Ein örtlicher "Freiwilliger Zivilschutz" (FZ) kann in Ergänzung und nach dem Schema der Freiw. Feuerwehren organisiert werden, dessen primäre, leistbare Aufgaben wären:
Beobachten und Melden ( Schutzobjekte, Verkehrswege, Wohnsiedlungen ...), Objektschutz, Kontrollen - in Absprache und Koordination mit den Einsatzorganisationen.
"Die Stellung des Bürgermeisters im Krisen- und Katastrophenfall :
Darüber hinaus ist der Bürgermeister die erste Ansprechstelle für die Bevölkerung in seiner Gemeinde, speziell in Notsituationen. Er trägt somit eine sehr hohe Verantwortung für die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für seine Bürger. Dies nicht nur in der Umsetzung der Gesetze, Verordnungen und sonstiger behördlicher Anweisungen, sondern vorwiegend auch für die notwendigen Maßnahmen direkt vor Ort in einer unmittelbaren Krisen- und Katastrophensituation.Wesentlich erleichtert wird diese sehr verantwortungsvolle und komplexe Aufgabe, wenn der Bürgermeister schon vor Eintritt einer Katastrophe gemeinsam mit dem Gemeinderat und den örtlichen Einsatzkräften (Feuerwehr, Rettung, Polizei, Bundesheer und Zivilschutz) und sonstigen Fachleuten die spezifische Lage in seiner Gemeinde beurteilt, und die notwendigen Maßnahmen im Katastrophenfall plant und erforderliche Vorsorgemaßnahmen durchführt.
Wenn eine Gemeinde auf die Bewältigung eines Blackout gut vorbereitet ist, kann sie auch jede andere örtliche Krise oder Katastrophe bewältigen.Grundsatz für eine Lagebeurteilung :
Wenn man davon überrascht wird, dass sich die Lage schlimmer entwickelt als angenommen, hat man sicher nicht die notwendigen Ressourcen an Personal und Material und schon gar nicht an Zeit zur Verfügung. Dies ist der beste Nährboden für Panik und Lähmung in der Führung und bei den Einsatzkräften. In einer solchen Situation steigt die Gefahr von Unruhen in der Bevölkerung wegen Vertrauensverlust in die örtliche Führung.
Dadurch könnte die Sicherheitslage sehr rasch in eine Schieflage geratenSicherheit :
Wenn alle für eine solche Großkatastrophe erforderlichen Maßnahmen gut geplant und auch in materieller und personeller Hinsicht gut vorbereitet sind, und im Notfall gut gesteuert umgesetzt werden, dann sollten sich keine gravierenden Sicherheitsprobleme ergeben. Sind die Planungen und Vorbereitungen aber unzureichend oder schlimmstenfalls gar nicht vorhanden, kann sich nach 1 bis 2 Tagen Dauer eines Blackouts sehr rasch eine sehr gefährliche Sicherheitslage entwickeln.
Bei zunehmendem Schwinden der Fähigkeit unseres Gemeinwesens Schutz und Hilfe für unsere Bürger zu gewährleisten ist mit zunehmender Gewaltbereitschaft zu rechnen.
Plünderungen zur Nahrungsbeschaffung sind dann vermutlich die noch „harmlosesten“ Delikte.
"Sich selber für die Erhaltung des Rechtsstaates und die Freiheit in Gefahr zu bringen, markiert die Trennlinie zwischen freien, selbstbestimmten Bürgern und Untertanen, die in allen Lebenslagen gegängelt werden.
Feigheit und Freiheit können in einer Gesellschaft nicht nebeneinander existieren, ja sie schließen sich gegenseitig sogar aus."
Quellen:
- Bundesministerium für Landesverteidigung:
„Sicher. Und morgen? – Risikolandschaft Österreich“ Jänner 2022, 316 Seiten - AgrarMarktAustria (AMA) + Joanneum Research:
„Risiko- und Krisenmanagement für die Ernährungsvorsorge in Österreich (EV-A)“ Studie Juni 2015, 175 Seiten - Oberst Mag. Hermann H. Mitterer: "Mit einer Schein-Pandemie in die Knechtschaft!
Mensch, Bürger, Beamter, Soldat, Polizist, - EinAufruf zur Verantwortung." ISBN 978-3-200-08143-7 Sept 2021 268 Seiten - Oberst Mag. Udo Ladinig: 2017 Broschüre 19 Seiten,
"BLACKOUT: Vorschläge für vorbeugende Maßnahmen auf Gemeindeebene" - Dr.G.Zakrajsek / H.Dettelbacher (2021): "Schutz der Heimat" Broschüre 81 Seiten + Bildteil (22)
Buchbestellungen: https://www.zik.or.at/content/bücher
Eine Beilage für die Gemeindezeitung ?
Krisenfall und Blackout – „Meine Vorsorge-Checkliste“ GfKVM
| Thema | Stichworte |
|---|---|
| Lebensmittel | Derzeit für 2-4 Wochen Langzeit-haltbar: Dosen!! (= auch Tauschmittel) Gelagerte Lebensmittel gelegentlich verbrauchen und ersetzen! |
| Trinkwasser | Vorrat in Behältnissen (Flaschen) Reserve: Boiler!? u.a. Behältnisse Tabletten zur Reinhaltung! (z.B. Micropur/Apotheke!), Empfehlung: 2 Liter pro Person/Tag; Vorrat+Rotation ! |
| Kochen Heizen Licht | Vorsicht mit Offenem Feuer!! Griller (nur im Freien!!) Alternativen: z.B.Camping-Gaskocher, Herd mit Kaminanschluß, Taschenlampen, Photovoltaik, Kerzen, Petroleumlampen, Brennstoffvorrat Streichhölzer / Feuerzeug / Trockenspiritus ... |
| Brandschutz | Mehrere Feuerlöscher im Hause und im Auto! Löschdecke bereitlegen Periodisch prüfen! Brandbekämpfung üben. |
| Notstrom | Photovoltaikanlage ( Beachten: Inselbetriebsfähigkeit prüfen) Notstromaggregat (überprüft ?) - Treibstoff ? (sichere Lagerung beachten!) Auto, Batterien - letzter Probebetrieb ? |
| Medizin | Medikamente auf Vorrat! Verbandsmaterial |
| Kommunikation | Ohne Telefon !! Absprachen für den Krisenfall mit Familie, Betrieb, Freunden und Nachbarn ! Radio mit Batterien od. Dynamo, Autoradio Nachbarn und Umfeld im Kontakt ( Besuchsplan ) Funkgeräte bereithalten; Funkplan mit Funkübungen durchführen, Kontakt zu Amateurfunkern aufnehmen u. absprechen |
| Sicherheit | Alarm-Mittel (z.B.Pfeiferl), Pfefferspray, Schusswaffen + Munition Einbruchschutz: Verstärkungen bei Fenstern und Türen; Absprachen mit Nachbarn Beobachtungs- und Meldesystem planen und üben! |
| Nachbarschaft | Auch die Nachbarn zur Vorsorge animieren! Wer braucht Hilfe? Wer kann helfen? Gibt es hilfsbedürftige Personen in der Nachbarschaft ? - ist auch für diese vorsgesorgt? Wo können sich Nachbarn gegenseitig in der Vorsorge ergänzen? temporäre Wohngemeinschaft vorbereiten ( WER mit/bei WEM ?) Frieden mit "problematischen Nachbarn" schließen!! |
| Mobilität | Ortswechsel für bestimmt Gefahrenlagen einplanen! Gepäck: Lebensmittel Kleidung Medikamente Dokumente ( eigene Liste!) Treibstofftank stets gefüllt! - häufiger nachtanken! - Reservekanister einlagern. Lagervorschriften beachten!! ( Tauschobjekt! ) |
| Geld und Papiere | Bargeld bereithalten! Bargeldersatz durch Lieferscheine(Schuldscheine). Bei Ortswechsel wichtige Dokumente und Papiere nicht vergessen! Tauschartikel einplanen |
| Hygiene | Alternative Müll- und Fäkalienentsorgung vorbereiten; Trocken-WC Reinigungsmittel, Müllsäcke |
| Computer + Telefon | Datensicherungen, Adressen sichern, (Ausdrucke) wichtige Informationen extern „runterladen“, Telefonverzeichnisse sichern (+ ausdrucken!) Daten-Sicherungen in Metallgehäuse aufbewahren |
| Vorsorge-Umsetzung | Planung – Absprachen – Mittelbeschaffung – Realfall üben! Jeder Stromausfall = Blackout-Übung! |
| Fragen | Was fehlt noch? - Etwas vergessen? |
Inhalt aus dem Originaldokument übertragen: Wortlaut unverändert, Gliederung und Bilder für die Website aufbereitet.