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Rechtliche Aspekte zum Krisenfall „Blackout“

PDF · 42.35 KB · 2 Seiten · 2019-12-26 · Sicherheit & Recht
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26.12.2019

Vorsorge-Wirtschaft / H. Dettelbacher

Rechtliche Aspekte zum Krisenfall „BLACKOUT“

Aufgrund schon vor Jahren veröffentlichter Feststellungen und Warnungen, insbesondere der Studie des Joanneum Research vom Juni 2015 ( „Risiko- und Krisenmanagement für die Ernährungsvorsorge in Österreich (EV-A)“) kann davon ausgegangen werden, daß es sich im Falle eines „Blackout“ im unternehmerischen Sinn um ein „Kalkulierbares Risiko“ handelt. Der Titel „Höhere Gewalt“ wie bei Naturereignissen wird hier nicht zutreffen, zumal die Auswirkungen einer „Energieversorgungsunterbrechung“ abschätzbar und durch zumutbare Vorsorge vermeidbar sind.

Ferner ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, daß es bis dato, wie in der geannten Studie gefordert, noch keine Notstandsgesetzgebung gibt.

Vor diesen Rahmenbedingungen ergibt sich die Notwendigkeit vor allem im Interesse der Wirtschaftsunternehmen vorsorglich Rechtliches zu klären bzw. auch zu regeln.

Im Falle einer Krise, wie z.B. durch ein Blackout ausgelöst, ist mit „Betrieblichem Notstand“ zu rechnen.

Für Fälle wie Feuer und Hochwasser gibt es ja auf betrieblicher Ebene üblicherweise Notfallpläne.

( Nachgenanntes ist zu diesem Problemkreis als nicht vollständig und als Anregung zu verstehen. )

Arbeitsrecht:

Angesichts der Gefahr von Produktions- und Leistungsausfällen muß geklärt werden: Zumutbare lagebedingte Änderung der Tätigkeitsfelder und Arbeitszeiten der Mitarbeiter; Pflicht zur Mithilfe, Verlängerung der Anwesenheitspflicht, Vorzeitiges Dienstende, Situationsbedingte Abweichungen vom Dienstvertrag. ( Überstunden, Wartezeiten …)

Protokollierungspflicht der Ereignisse für AN und AG (handschriftlich) für nachfolgende Klärungen.

Handelsrecht:

Bleiben Liefer- und Leistungsverpflichtungen auch bei einem „Blackout“ aufrecht?

Gewerberecht:

Vorsorgepflicht für Unternehmen zur Sicherstellung der teilweisen oder vollständigen Betriebsfähigkeit im Blackoutfall ( Schlüsselbetriebe ). Welche sind Schlüsselbetriebe ?

Steuerrecht:

Für Investitionen zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit im Blackoutfall und Stromausfall muß die steuerliche Absetzbarkeit (Abschreibung) zur Gänze im Investitionsjahr möglich sein.

Versicherungsrecht:

Neuregelung Schadensfall „Betriebsunterbrechung durch Ausfall der Energieversorgung“; Prämienstaffelung nach Vorsorgegrad.

Maßnahmen: Vertiefung der Problemfelder, Abklärung der rechtlichen Istzustände und Erarbeitung von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen. Zeitnah!!

Inhalt aus dem Originaldokument übertragen: Wortlaut unverändert, Gliederung und Bilder für die Website aufbereitet.